In die Kirche (wieder)eintreten

Offenheit für alle

 

Unsere Kirchen stehen grundsätzlich für jeden Menschen offen!

Wenn Sie möchten, können Sie an Gottesdiensten und Gemeindeveranstaltungen teilnehmen, auch wenn Sie nicht oder noch nicht Mitglieder der Kirche sind.

Wenn Sie allerdings Mitglied der evangelischen Kirche werden möchten, was auch
beinhaltet, am Abendmahl teilzunehmen und Taufpate oder Taufpatin werden zu
können, sich kirchlich beerdigen lassen wollen, dann sind die nachstehenden Informationen für Sie inte
ressant:

Eintritt durch Taufe

 

Wenn Sie bisher noch keiner christlichen Kirche angehört haben, erfolgt die
Aufnahme durch die Taufe.

Bevor Sie getauft werden, ist eine Einführung in den christlichen Glauben wünschenswert. Es gibt viele verschiedene sogenannte Glaubenskurse, die an unterschiedlichen Orten stattfinden. Auch ein online- Glaubenskurs ist mittlerweile verfügbar.

Sprechen Sie uns einfach, dann finden wir eine Möglichkeit, wie solch eine Einführung geschehen kann.

Die Taufe selbst wird in einem Gottesdienst gefeiert.

Wiedereintritt

 

Von einem Wiedereintritt in die Kirche spricht man dann, wenn Sie schon einmal
Mitglied einer evangelischen Kirche waren und ausgetreten sind.

Den Wiedereintritt können sie bei uns im Pfarramt oder in einer der KontaktsteIlen Kirche erklären.

Dazu müssen Sie einen formlosen Aufnahmeantrag stellen und unterschreiben.

Das dazugehörige Gespräch mit uns dient Ihrer Beratung und Orientierung.

 

Die Aufnahme wird in der Regel bei uns erfolgen, wobei es auch möglich ist, in eine
andere Kirchgemeinde aufgenommen zu werden.

Der Akt der Wiederaufnahme vollzieht sich normalerweise im Gottesdienst mit Handschlag durch den Pfarrer oder einen Kirchenvorstand.
Aber auch eine Aufnahme außerhalb des Gottesdienstes ist denkbar, sollte dann
allerdings mit einem Gottesdienstbesuch abgeschlossen werden.

 

 

 

Antrag auf Wiederaufnahme in die Kirche.
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